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Rechtsanwaltskanzlei - unrichtige Bewertung auf Online-Plattform

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2022/131RdW 2022, 179 Heft 3 v. 18.3.2022

ABGB: § 1330

Auch Bewertungen auf einer Online-Plattform sind nach den Grundsätzen des § 1330 ABGB zu beurteilen, wobei eine mit Begleittext kommentierte "Sterne"-Bewertung in ihrer Gesamtheit zu beurteilen ist.

Die Kl vertrat die Ehefrau des Bekl im Zuge ihrer Ehescheidung vom Bekl, der häufig bei der Kl anrief und dabei auch deren Mitarbeiterinnen beschimpfte. An einem Tag rief er an, weil er eine Abänderung des angestrebten Scheidungsvergleichs erreichen wollte. Nach Beendigung dieses Telefonats durch die Kl versuchte er etwa eine Stunde lang im "Sekundenabstand" bei der Kl anzurufen. Da durch diese ständigen Anrufe die Telefonleitung permanent blockiert war, ließ die Kl die Telefonnummer des Bekl in ihrer Telefonanlage sperren, sodass der Bekl mit seiner Nummer bei der Kl nicht mehr anrufen konnte. In der Folge verfasste der Bekl auf Google Maps eine Bewertung über die Kl, wobei er lediglich einen von fünf Sternen vergab und dazu schrieb: "Meine Anrufe werden ignoriert und meine Nr. wurde gesperrt, somit ist die Rechtsanwalts Kanzlei mit meiner Nr. nicht erreichbar."

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