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Rückersatz von Ausbildungskosten: Pflegschaftsbehördliche Genehmigung bei Minderjährigen? Ersatz auch bei besonderem Ausbildungsdienstvertrag?

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2022/105RdW 2022, 119 Heft 2 v. 18.2.2022

AVRAG: § 2d Abs 3 Z 1

ABGB: § 167 Abs 3

Die Wirksamkeit der Vereinbarung eines Minderjährigen über den Rückersatz von Ausbildungskosten iSd § 2d Abs 3 Z 1 AVRAG hängt zwar von der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ab, sie bedarf aber keiner pflegschaftsbehördlichen Genehmigung und auch keiner Zustimmung des anderen obsorgebetrauten Elternteils.

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