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Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2022/67RdW 2022, 85 Heft 2 v. 18.2.2022

Die Vereinbarung zum DBA-Deutschland betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von AN sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten iZm der COVID-19-Pandemie wurde neuerlich verlängert und findet nun Anwendung auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11. 3. 2020 bis zum 31. 3. 2022 (Erlass des BMF vom 21. 12. 2021, 2021-0.877.188, BMF-AV Nr. 173/2021).

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