Ein Immobilienprojektentwickler machte Kosten für ein von ihm gesteuertes, gechartertes Flugzeug als Betriebsausgaben geltend, weil er die Flüge als betrieblich veranlasst erachtete. Eine Notwendigkeitsprüfung der Aufwendungen hat nur zu erfolgen, wenn eine private Mitveranlassung naheliegt. - VwGH 16. 11. 2021, Ro 2020/15/0027.