FamZeitbG: § 7 Abs 1
Wird der Familienzeitbonus dem Vater infolge eines Behördenfehlers zu Unrecht ausbezahlt, ist die Rückforderung selbst dann zulässig, wenn die Unrechtmäßigkeit dem Leistungsbezieher nicht erkennbar war. Anders als § 31 Abs 1 und 2 KBGG enthält § 7 Abs 1 FamZeitbG keine konkreten Rückforderungstatbestände, sondern sieht seinem eindeutigen Wortlaut nach die Rückforderung bei jedem unrechtmäßigen Leistungsbezug vor.