Die einschlägige Verordnung lässt in begründeten Fällen Verschärfungen der 3G-Regel am Arbeitsplatz zu. Das Vorliegen eines derartigen, begründeten Falles könnte ua aus wirtschaftlichen Erwägungen resultieren. Die Verordnung lässt aber im Einzelnen offen, unter welchen Voraussetzungen welche Restriktionen möglich sind. Auch stellt sich die Frage, ob, auf welche Weise und unter welchen Voraussetzungen die Einhaltung derartiger verschärfender Maßnahmen kontrolliert werden darf.