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Keine Aufhebungsklage gegen Entscheidung einer Vereins-Schlichtungseinrichtung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: Wolfgang KolmaschRdW 2022/34RdW 2022, 32 Heft 1 v. 24.1.2022

ZPO: §§ 84, 577 Abs 4, §§ 581, 611

Zur Entscheidung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis kann in den Vereinsstatuten eine Schlichtungseinrichtung, bei der es sich um kein Schiedsgericht iSd §§ 577 ff ZPO handelt, oder ein Schiedsgericht iSd §§ 577 ff ZPO vorgesehen werden.

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