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Bankgarantie - Botschaft eines Staates als Begünstigte?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2022/24RdW 2022, 27 Heft 1 v. 24.1.2022

ABGB: § 880a

Die Garantie ist unwirksam, wenn bereits im Zeitpunkt ihrer Ausstellung kein identifizierbarer Begünstigter vorhanden war. Es ist allein auf den Garantievertrag abzustellen; der Garantieerklärung darf keine Bedeutung unterstellt werde, die sich aus dem Grundverhältnis ergibt (hier: Werkvertrag über Bauarbeiten für den Sitz einer internationalen Organisation - Garantie iZm dem Haftrücklass für etwaige Baumängel).

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