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"Fake President Fraud" trotz Kontrollsystems - Haftung des Geschäftsführers?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2022/20RdW 2022, 22 Heft 1 v. 24.1.2022

AktG: §§ 82, 84

GmbHG: §§ 22, 25

Ziel eines internen Kontrollsystems (IKS) ist es, das Vermögen zu sichern, die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Abrechnung zu gewährleisten und die Einhaltung der Geschäftspolitik zu unterstützen. Ziel sind Sicherheit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Regelmäßig basiert es wohl auf Überwachungsmaßnahmen organisatorischer und EDV-technischer Art, wie Unterschriftenregelungen, EDV-Zugriffsbeschränkungen oder Arbeitsanweisungen und Kontrollmaßnahmen, die manuell oder automatisationsunterstützt durchgeführt werden, etwa Plausibilitätsprüfungen in der Buchhaltungssoftware. Hinzu kommen Richtlinien und Regelwerke zur Definition von Standardprozessen sowie deren Dokumentation und eine interne Revision, die in diesem Zusammenhang die Aufgabe hat, bei wiederkehrenden Prüfungen die Effizienz eines IKS zu kontrollieren.

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