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Zinsentfall wegen COVID-19-Pandemie bei Sonnenstudio

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: Wolfgang KolmaschRdW 2022/18RdW 2022, 21 Heft 1 v. 24.1.2022

ABGB: § 1104

Bei der COVID-19-Pandemie handelt es sich um eine Seuche iSd § 1104 ABGB.

Wenn das gemietete Geschäftslokal (hier: Sonnenstudio) aufgrund eines allgemeinen Betretungsverbots, das von den Behörden zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 verhängt wurde, gar nicht gebraucht werden kann, entfällt gem § 1104 ABGB die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des Mietzinses vollständig. Das Belassen des Inventars im Mietobjekt stellt noch keinen Teilgebrauch dar.

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