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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2022

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2022/12RdW 2022, 7 Heft 1 v. 24.1.2022

Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.030,49 € für das Jahr 2022 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:

allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.030 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.202 €

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