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EuGH: Neues zum Urlaubsgesetz

EditorialBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Franz SchrankRdW 2022/1RdW 2022, 1 Heft 1 v. 24.1.2022

Unionsrechtlich ist in Art 7 RL 2003/88/EG (Arbeitszeit-RL) nur ein bezahlter Mindesturlaub von jährlich vier Wochen ohne weitere Details verankert.

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