Der OGH1 war kürzlich erstmals mit der Frage befasst, ob ein Investitionsschiedsspruch, der nach den ICSID Additional Facility Rules in Washington D.C. ergangen ist, in Österreich unmittelbar auf Grundlage des im Ausgangsfall anzuwendenden bilateralen Investitionsschutzabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Libyen2 ("BIT") anzuerkennen und zu vollstrecken ist, oder ob nicht vielmehr die Versagungsgründe des Art V New Yorker Übereinkommen3 ("NYÜ") zu prüfen sind.