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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2023

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2022/607RdW 2022, 741 Heft 11 v. 17.11.2022

Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.110,26 € für das Jahr 2023 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:

allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.110 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.295 €

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