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Entlassung eines Piloten wegen Weigerung zur Testung der Flugtauglichkeit

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2022/585RdW 2022, 712 Heft 10 v. 17.10.2022

AngG: § 27 Z 4

Wenn sich ein Angestellter beharrlich weigert, sich einer durch den Gegenstand der Dienstleistung gerechtfertigten Anordnung des AG zu fügen, so setzt er einen Entlassungsgrund. Auf die Zweckmäßigkeit der durch den Gegenstand der Dienstleistung gerechtfertigten Weisung kommt es nicht an.

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