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Pflicht zur Bekanntgabe einer zustellfähigen Wohnadresse

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2022/582RdW 2022, 710 Heft 10 v. 17.10.2022

ABGB: § 886

Ein AN muss sich den Empfang eines Schreibens, das an der dem AG bekannt gegebenen Adresse zugestellt wurde, auch dann zurechnen lassen, wenn er dort nicht mehr

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