vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebshaftpflichtversicherung: Leiharbeiter mitversichert?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2022/564RdW 2022, 693 Heft 10 v. 17.10.2022

VersVG: §§ 149, 151

Die Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich kraft Gesetzes (§ 151 Abs 1 VersVG) auf die Haftpflicht der Vertreter des Versicherungsnehmers sowie auf die Haftpflicht "solcher Personen, welche er zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebs oder eines Teils des Betriebs angestellt hat" ("Aufseher im Betrieb" iSv § 333 Abs 4 ASVG). Dem entspricht auch der vorliegende Abschnitt A Z 1.3.1 EHVB 2004.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte