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Auflösung des Pachtvertrags trotz Widerspruchs eines der Geschäftsführer

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/435RdW 2021, 551 Heft 8 v. 13.8.2021

GmbHG: §§ 20, 21

Ist nach dem Gesellschaftsvertrag jeder Geschäftsführer für sich allein zur Geschäftsführung berufen, betrifft es nur das Innenverhältnis der Gesellschaft, wenn einer der Geschäftsführer nach § 21 Abs 2 GmbHG einem Geschäft widerspricht. Wie sich schon im Umkehrschluss aus § 20 Abs 2 GmbHG ergibt, hat dieser Widerspruch keine Konsequenzen im Außenverhältnis gegenüber dritten Personen.

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