vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGH: "Lindt-Goldhase" - Markenschutz für Goldton

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2021/421RdW 2021, 534 Heft 8 v. 13.8.2021

Der Goldton des "Lindt-Goldhasen" genießt Markenschutz. Der Goldton des Lindt-Goldhasen hat innerhalb der beteiligten Verkehrskreise iSv § 4 Nr 2 dMarkenG als Marke Verkehrsgeltung für Schokoladenhasen erlangt. BGH 29. 7. 2021, I ZR 139/20.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte