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Sozialplan: Rechtswirksamer Verzicht auf Kündigungsanfechtung

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Bettina Sabara/Barbara TumaRdW 2021/401RdW 2021, 497 Heft 7 v. 23.7.2021

ArbVG: § 97 Abs 1 Z 4, § 105

In Sozialplänen kann die Sozialplanleistung einer freiwilligen Abfindung vom Unterlassen der Anfechtung der Kündigung bei Gericht durch den AN abhängig gemacht werden.

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