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SWÖ-KV: Abgeltung der Nachtarbeitsbereitschaft und Widmung offener Minusstunden als Gutstundenkonsum

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2021/399RdW 2021, 494 Heft 7 v. 23.7.2021

SWÖ-KV: § 8 Abs 3, § 9 Abs 4

AZG: § 5a

Der SWÖ-KV sieht in seinem § 8 Abs 3 lit d und e eine abweichende Mindestentgeltregelung für Nachtarbeitsbereitschaft vor. Der vorgesehene reduzierte Grundstundenlohn gilt für alle Stunden der Nachtarbeitsbereitschaft und nicht nur für Zeiten, die innerhalb einer nach § 8 Abs 2 und 3 lit a-c SWÖ-KV verlängerten Normalarbeitszeit liegen.

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