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Recht auf Beschäftigung - bietet Mobbing eine "Hintertür"?

ArbeitsrechtRA Mag. Martin LannerRdW 2021/397RdW 2021, 491 Heft 7 v. 23.7.2021

Die Rechtsprechung gewährt nur in Ausnahmefällen ein Recht auf Beschäftigung. Bei Wissenschaftlern kommt es dann in Betracht, wenn ihre aktuelle Tätigkeit nicht ohne Weiteres andernorts weitergeführt werden kann (zB aufgrund eines laufenden Projekts). Ist die Dienstfreistellung als Mobbing zu qualifizieren, kann dies einen weiteren Ansatzpunkt bieten.

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