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HVertrG 1993: Rückforderung bereits entstandener Provisionen

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/375RdW 2021, 477 Heft 7 v. 23.7.2021

HVertrG 1993: § 9

Die Rückforderung bereits entstandener Provisionen durch den Unternehmer (Hauptvertreter) ist nach der relativ zwingenden Beweislastregel des § 9 Abs 3 HVertrG 1993 dem echten Untervertreter gegenüber nur zulässig, wenn der Unternehmer (Hauptvertreter) nachweist, dass die Nichtausführung des Geschäfts nicht der Sphäre der Produktgesellschaft zuzurechnen ist (zB Zahlungsverzug des Kunden; Stornogrund).

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