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Wer entbindet vom Berufsgeheimnis?

WirtschaftsrechtRA Univ.-Prof.i.R. Dr. Hubertus SchumacherRdW 2021/373RdW 2021, 472 Heft 7 v. 23.7.2021

Die Frage, wer Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte, Notare ua von ihrem Berufsgeheimnis wirksam entbinden kann, ist für die gerichtliche Praxis von großer Bedeutung. Der BGH11BGH 27. 1. 2021, StB 48/20. hat im Fall Wirecard eine Grundsatzentscheidung zur Frage der Entbindung von Berufsgeheimnisträgern - in concreto des Wirtschaftsprüfers von Wirecard - im Fall der Insolvenz des Unternehmens getroffen. Die Entscheidung betrifft alle im Wirtschaftsverkehr tätigen Berufsgeheimnisträger22Siehe die in § 53 Abs 1 Z 3 dStPO aufgezählten Berufsgeheimnisträger. und hat bei vergleichbarer Rechtslage auch "Fernwirkung" für den österreichischen Rechtsbereich.

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