Mit dem Betrieblichen Testungs-Gesetz (BGBl I 2021/53, ARD 6742/14/2021) wird die Durchführung von betrieblichen Testungen auf SARS-CoV-2 in Betriebsstätten und Arbeitsorten in Österreich an AN sowie betriebsfremden Personen durch einen staatlichen Zuschuss gefördert. Diese Maßnahme wurde nun mit BGBl I 2021/120 bis 30. 9. 2021 verlängert.