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Geschäftsgeheimnis

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/330RdW 2021, 419 Heft 6 v. 21.6.2021

UWG: §§ 1, 26a ff

Die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale eines Geschäftsgeheimnisses nach § 26b Abs 1 UWG trifft den Kl. Im vorliegenden Fall handelt

Seite 419


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