Insb im Lauterkeits- und Immaterialgüterrecht ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein in der Praxis weitverbreitetes sowie im Großen und Ganzen durchaus bewährtes "Tool" zur Prozessvermeidung. In einer rezenten Entscheidung trifft der OGH dazu allerdings ohne Not eine Reihe apodiktischer Aussagen, die in bemerkenswertem Spannungsverhältnis zu seiner bisherigen Rechtsprechung stehen.