Das deutsche BVerfG hebt ein Urteil des BFH als verfassungswidrig auf, weil der BFH ein Vorabentscheidungsersuchen zur näheren Erläuterung des EuGH-Urteils in der Rs Hornbach-Baumarkt unterlassen hat.
Das deutsche BVerfG hebt ein Urteil des BFH als verfassungswidrig auf, weil der BFH ein Vorabentscheidungsersuchen zur näheren Erläuterung des EuGH-Urteils in der Rs Hornbach-Baumarkt unterlassen hat.