KSchG: §§ 28, 29
Aufgrund des Unionsrechtsbezugs (durch die KlauselRL 93/13/EWG ) ist für die Beurteilung das Verständnis des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers maßgebend (EuGH C-562/15 , Carrefour Hypermarches, Rn 31 mwN, RdW 2017/113).