In einer zum B-KUVG ergangenen, aber auch für die Privatwirtschaft wichtigen Entscheidung hat der OGH klargestellt, dass der Weg zu einem Bankomaten, um dort Bargeld zu Lasten des Gehaltskontos zu beheben, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, selbst wenn es sich um die erste Bargeldbehebung nach der Entgeltüberweisung handelt. OGH 19. 1. 2021, 10 ObS 132/20i.