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VwGH: § 295a BAO nicht zur Nachholung unterlassener Rechtsmittel

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2021/248RdW 2021, 305 Heft 4 v. 23.4.2021

Die in einer Bauangelegenheit vorgeschriebene Aufschließungsabgabe nach der Niederösterreichischen Bauordnung war nach Ansicht der Grundstückseigentümer rückwirkend weggefallen, weil sie die ihnen bescheidmäßig erteilte Baubewilligung nicht genutzt hatten. Das iZm dem Antrag auf Rückerstattung der Aufschließungsabgabe angerufene Verwaltungsgericht verkannte den Regelungsinhalt des § 295a BAO. - VwGH 8. 3. 2021, Ra 2018/16/0109.

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