Mit der Einführung der Zinsschranke iSd § 12a KStG durch das COVID-19-StMG fallen ab 1. 1. 2021 Zinszahlungen, die eine österreichische Gesellschaft an ihre ausländische Tochter leistet, nunmehr potenziell in den Anwendungsbereich dreier Regelungen, die sehr ähnliche Ziele verfolgen und letztlich dieselbe Rechtsfolge anordnen: (1.) Dem Abzugsverbot des § 12 Abs 1 Z 10 KStG, (2.) der Hinzurechnung als Passiveinkünfte iSd § 10a KStG und (3.) nunmehr auch der Zinsschranke gem § 12a KStG. Vor diesem Hintergrund untersucht der Beitrag das Zusammenspiel dieser drei Regelungen, deren mögliche kumulative Anwendung sowie die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen und zeigt, wie im Auslegungsweg eine in diesem Zusammenhang drohende juristische Doppelbesteuerung verhindert werden kann.1