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Schadenersatzanspruch gegen Geschäftsführer: Verjährung

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Bettina Sabara/Barbara TumaRdW 2021/238RdW 2021, 280 Heft 4 v. 23.4.2021

GmbHG: § 25 Abs 6

Gem § 25 Abs 6 GmbHG verjähren Schadenersatzansprüche gegen den Geschäftsführer in fünf Jahren. Bei dieser Bestimmung handelt es sich um zwingendes Recht, das als lex specialis den allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsregeln derogiert und nicht vertraglich verkürzbar ist.

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