RL 93/13/EWG : Art 3
VO (EG) 1215/2012: Art 25
Im vorliegenden Fall hat ein Fluggast (Verbraucher) seine Forderung auf Ausgleichsleistung gegen eine Fluggesellschaft wegen eines annullierten oder verspäteten Fluges an eine Inkassogesellschaft abgetreten und die Fluggesellschaft stützt sich auf eine Gerichtsstandsklausel im Beförderungsvertrag zwischen ihr und dem Fluggast, um die Zuständigkeit des Gerichts für die Klage der Inkassogesellschaft auf Ausgleichsleistung in Abrede zu stellen (nach der Gerichtsstandsklausel ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Sitz der Fluggesellschaft).