RL 2014/24/EU : Art 2
Für einen nationalen Sportverband können die Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe gelten, sofern er als "Einrichtung des öffentlichen Rechts" einzustufen ist.
Nach Art 2 Abs 1 Nr 4 Buchst a-c RL 2014/24/EU [über die öffentliche Auftragsvergabe ...] (VergabeRL) ist eine Einrichtung als "Einrichtung des öffentlichen Rechts" einzustufen, wenn sie