AEUV: Art 102
Es liegt keine missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung iSd Art 102 AEUV vor, wenn eine Verwertungsgesellschaft, die in einem Mitgliedstaat ein faktisches Monopol innehat, gegenüber Organisatoren von Musikveranstaltungen für das Recht zur öffentlichen Wiedergabe von Musikwerken eine Tarifskala zwingend festlegt, die folgende Voraussetzungen erfüllt: