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Verbotene Einlagenrückgewähr: Aufrechnung?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/210RdW 2021, 260 Heft 4 v. 23.4.2021

ABGB: §§ 1438 ff

GmbHG: §§ 82, 83

Nach der Rsp ist lediglich die Aufrechnung gegen Ansprüche aus der verbotenen Einlagenrückgewähr unzulässig. Über allfällige vertragliche Ansprüche zwischen anderen Parteien und deren Aufrechenbarkeit ist daraus nichts abzuleiten (hier: Kompensandoforderung iZm der Veräußerung mehrerer Wohnungen [zu einem Entgelt unter dem marktüblichen Preis], die allerdings nicht unmittelbar auf das gesellschaftsrechtliche Verhältnis gründete, sondern auf Vereinbarungen zwischen zwei Unternehmensgruppen mit jeweils zahlreichen Gesellschaften beruhte und auf eine "Entflechtung" der Verhältnisse abzielte).

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