ABGB: §§ 1029, 1313a, 1315
Die Abgabe einer wirtschaftlich einer Bankgarantie entsprechenden Zusage einer Zahlung in fünfzig Tagen liegt außerhalb jeglicher gewöhnlichen Tätigkeit von Kundenbetreuern.
Das Wissen des falsus procurator über den von ihm ohne Vertretungsmacht getätigten Abschluss des Rechtsgeschäfts ist der Bank nicht zuzurechnen.