vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH: Montrealer Übereinkommen - Vorabentscheidungsersuchen

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/193RdW 2021, 240 Heft 4 v. 23.4.2021

Art 17 Abs 1 MÜ sieht (in der deutschen Fassung) den Ersatz jenes Schadens vor, der dadurch entsteht, dass ein Reisender getötet oder "körperlich verletzt" wird. Diese "Körperverletzung" wird in den authentischen Sprachfassungen des Übereinkommens als "bodily injury", "lésion corporelle" und "lesión corporal" bezeichnet. Der OGH möchte vom EuGH nun insb wissen, ob dieser Begriff auch psychische Beeinträchtigungen erfasst, die zwar Krankheitswert haben, aber nicht Folge einer Verletzung des Körpers im engeren Sinn sind. OGH 28. 1. 2021, 2 Ob 131/20h.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte