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VwGH: Auch "leere" Beschwerden wahren die Beschwerdefrist

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2021/188RdW 2021, 227 Heft 3 v. 19.3.2021

Für das BAO-Verfahren gilt: Wird eine Beschwerde bewusst mangelhaft verfasst (zB ohne Beschwerdebegründung), führt dies nicht zur Zurückweisung der Beschwerde. Vielmehr hat das Finanzamt gem § 85 Abs 2 BAO die Mängelbehebung aufzutragen. - VwGH 18. 1. 2021, Ra 2020/13/0065.

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