ASVG: § 175 Abs 1
Entscheidet sich ein DN, nach Abschluss der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit auf einer Dienstreise (hier: Übergabe eines Mietwagens an eine Kundin) nicht mit dem nächsten Zug zu seinem Dienstort zurückzufahren, son-
Seite 126
ASVG: § 175 Abs 1
Entscheidet sich ein DN, nach Abschluss der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit auf einer Dienstreise (hier: Übergabe eines Mietwagens an eine Kundin) nicht mit dem nächsten Zug zu seinem Dienstort zurückzufahren, son-
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