Eine Klausel in einem aleatorischen Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher (hier: Aktienleasingverträge) ist als missbräuchlich anzusehen, wenn unter Berücksichtigung der Umstände bei Vertragsabschluss und ausgehend vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgestellt wird, dass diese Klausel im Laufe der Erfüllung des Vertrags ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner verursachen kann, und zwar auch dann, wenn dieses Missverhältnis nur unter bestimmten Umständen eintreten oder die Klausel unter anderen Umständen sogar dem Verbraucher zugutekommen könnte. EuGH 27. 1. 2020, C-229/19 und C-289/19 , Dexia Nederland; zu zwei niederländischen Vorabentscheidungsersuchen.