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Telearbeit aus dem Ausland - Zuständigkeit für Sozialversicherung?

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2021/62RdW 2021, 45 Heft 1 v. 28.1.2021

ASVG: § 4 Abs 4

VO (EWG) 1408/71: Art 13, Art 14

Nach der allgemeinen Regel des Art 13 Abs 2 der VO (EWG) 1408/71 unterliegt eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats abhängig beschäftigt ist, den Rechtsvorschriften dieses Staates, und zwar auch dann, wenn das Unternehmen, das sie beschäftigt, seinen Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats hat. Übt eine Erwerbstätige ihre Tätigkeit somit an ihrem Wohnsitz in Spanien aus, ist auch Spanien der für die Durchführung der Pflichtversicherung zuständige Mitgliedstaat. Dies steht der Feststellung einer Pflichtversicherung nach dem ASVG entgegen.

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