AZG: § 15a Abs 2
KollV-private Autobusbetriebe: Punkt III.2.f) 2)
Lenkt ein AN Busse auf verschiedenen Linien in einem sogenannten geteilten Dienst, stellt die (hier) dreistündige Pause zwischen den beiden Diensten, die der AN zu Hause verbringen kann, keine Arbeitszeit dar.