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EuGH: Urheberrechtsschutz - Gebrauchsgegenstand (Faltrad)

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/37RdW 2021, 27 Heft 1 v. 28.1.2021

RL 2001/29/EG : Art 2-5

Gem den Art 2-5 der RL 2001/29/EG [zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft] sind Urheber davor geschützt, dass ihre Werke ohne ihre Zustimmung vervielfältigt, öffentlich wiedergegeben und öffentlich verbreitet werden.

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