UWG: § 1
Die - hier - vereinheitlichte europäische Normung auf der Grundlage der RL 98/34/EG (neu kodifiziert durch die RL 2015/1535/EU ) durch anerkannte europäische Normungsorganisationen unter der Ägide der Europäischen Kommission verfolgt ausschließlich öffentliche Zielsetzungen und unterliegt als Teil des unionalen Rechtsetzungsprozesses mangels eines Handelns im geschäftlichen Verkehr nicht der lauterkeitsrechtlichen Kontrolle.