StGB: §§ 153, 167
Eine spätere Entlastung des Geschäftsführers steht einer Verwirklichung des Tatbestands der Untreue nicht entgegen. Eine bloße Entlastung stellt tätige Reue nach § 167 Abs 2 StGB nicht her.
OGH 1. 7. 2020, 11 Os 46/20d
StGB: §§ 153, 167
Eine spätere Entlastung des Geschäftsführers steht einer Verwirklichung des Tatbestands der Untreue nicht entgegen. Eine bloße Entlastung stellt tätige Reue nach § 167 Abs 2 StGB nicht her.
OGH 1. 7. 2020, 11 Os 46/20d