ABGB: §§ 395, 1393
BWG: §§ 31, 32
Mit dem originären Eigentumserwerb des Finders gem § 395 ABGB an einem verlorenen oder vergessenen Überbringersparbuch, das vor der BWG-Nov 2000 eröffnet wor-
ABGB: §§ 395, 1393
BWG: §§ 31, 32
Mit dem originären Eigentumserwerb des Finders gem § 395 ABGB an einem verlorenen oder vergessenen Überbringersparbuch, das vor der BWG-Nov 2000 eröffnet wor-