RL 2008/48/EG : Art 3
Der Begriff "Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher" in Art 3 Buchst g der RL 2008/48/EG (VerbraucherkreditRL) umfasst auch die Kosten für eine etwaige Verlängerung des Kredits, sofern
in den Klauseln und Bedingungen des Kreditvertrags bereits die konkreten und genauen Bestimmungen über eine etwaige Verlängerung des Kredits enthalten sind (einschließlich der Dauer dieser Verlängerung) und