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Partneragenturvertrag: Anscheinsvollmacht

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/18RdW 2021, 19 Heft 1 v. 28.1.2021

ABGB: §§ 1002 ff

Anscheinsvollmacht darf nur dann angenommen werden, wenn aus dem Verhalten des Vertretenen der Schluss abgeleitet werden kann, er habe dem Handelnden Vollmacht erteilt. Der Anschein, der die Vertretungsmacht begründet, hat also nicht vom Vertreter auszugehen, sondern von einem Verhalten des Vertretenen.

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